AGB Junctura Finance
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Junctura Finance, das die Soami GmbH, Obermillstatt 196, 9872 Millstatt, Österreich, unter der Marke junctura anbietet (im Folgenden junctura). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn junctura ihnen schriftlich zustimmt. Was im Angebot oder in einem gesonderten Vertrag vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor. Andere Leistungen von junctura, etwa Projekte zur Einführung von KI, werden gesondert vereinbart.
2. Leistung
junctura richtet für den Kunden eine eigene Instanz von Junctura Finance ein und betreibt sie. Dazu gehören das Erfassen und Auslesen von Belegen mit KI, der Abgleich mit Bankumsätzen, Auswertungen, Exporte für die Steuerberatung, der Assistent Jai und eine Schnittstelle für eigene KI-Werkzeuge des Kunden. Zum Betrieb gehören Updates, tägliche verschlüsselte Sicherungen, Betreuung und die Anpassung der Exporte an die Vorlagen der Kanzlei des Kunden. Die Nutzung der KI ist im Preis enthalten.
Die Instanz läuft auf einem Server und Sicherungsspeicher im eigenen Konto des Kunden bei einem Hoster (derzeit Hetzner Online GmbH). Der Kunde schließt diesen Vertrag, einschließlich des Auftragsverarbeitungsvertrags mit dem Hoster, selbst ab und bezahlt ihn direkt. junctura erhält für Einrichtung und Betrieb Zugang zu diesem Server.
3. Tarife und Preise
Junctura Finance wird als Monatsabo zum Fixpreis in Tarifstufen angeboten, die sich nach der Zahl der Belege im Monat richten. Tarif und Preis ergeben sich aus dem Angebot. Wird das Kontingent eines Monats überschritten, arbeitet die Instanz uneingeschränkt weiter; junctura bietet in diesem Fall den Wechsel in die passende Stufe an. Ein einmaliger Import älterer Belege über das Kontingent hinaus wird gesondert nach Angebot abgerechnet. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4. Zahlung
Das Abo wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe abgerechnet, per SEPA-Lastschrift oder Karte. Rechnungen, Zahlungsmittel und Kündigung verwaltet der Kunde selbst im Kundenportal, das in der App unter Einstellungen (Abo verwalten) erreichbar ist. Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, darf junctura nach Ankündigung den Zugang zu den KI-Funktionen aussetzen, bis die Zahlung eingeht. Der Zugriff auf die bereits erfassten Daten bleibt davon unberührt.
5. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können ihn jeweils zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen, der Kunde im Kundenportal oder per E-Mail an office@junctura.ai. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. KI-Ergebnisse
Junctura Finance liest Belege mit KI aus, schlägt Kategorien, Konten und Zuordnungen vor und beantwortet Fragen. Diese Ergebnisse sind in der App als KI-Ergebnisse gekennzeichnet und können Fehler enthalten. Der Kunde prüft sie, bevor er sie verwendet, insbesondere vor der Übergabe an die Steuerberatung. Junctura Finance ist keine Steuer- oder Rechtsberatung; die Verantwortung für Buchhaltung, Steuererklärungen und Aufbewahrung bleibt beim Kunden und seiner Kanzlei.
7. Bankanbindung
Auf Wunsch holt die Instanz Kontoumsätze direkt von der Bank. Dafür nutzt junctura den zugelassenen Kontoinformationsdienst Enable Banking Oy, Finnland. Der Kunde stimmt dem Zugriff bei seiner Bank selbst zu. Der Zugriff ist nur lesend; Zahlungen lassen sich darüber nicht auslösen. Die Zustimmung gilt je nach Bank 90 bis 180 Tage und muss danach vom Kunden erneuert werden; die App erinnert rechtzeitig daran. Ob und wie lange eine Bank Daten liefert, liegt nicht bei junctura. Der Import von Kontoauszügen als Datei steht immer als Alternative zur Verfügung. Die Anwendung bei Enable Banking führt junctura für den Kunden; sie endet mit diesem Vertrag.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde hält den Vertrag mit dem Hoster aufrecht, schützt die Zugänge seiner Nutzer und lädt keine Inhalte hoch, deren Verarbeitung rechtswidrig ist. Er informiert seine Mitarbeitenden über die Verarbeitung ihrer Daten; junctura stellt dafür auf Wunsch einen Mustertext bereit. Eigene Eingriffe in Server oder Software stimmt er vorher mit junctura ab. Er sorgt dafür, dass seine Nutzer die Nutzungsbedingungen einhalten.
9. Nutzungsrecht
junctura verkauft keine Softwarelizenz, sondern Betrieb und Betreuung. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, Junctura Finance für seinen Betrieb zu nutzen. Die Software bleibt Eigentum von junctura. Sie zu verändern, weiterzugeben oder nach dem Ende des Vertrags weiter zu betreiben, auch mit eigenen Zugängen zu KI-Diensten, ist ohne schriftliche Zustimmung von junctura nicht gestattet. Die Daten des Kunden bleiben uneingeschränkt seine.
10. Datenschutz
Für die Daten in der Instanz ist der Kunde Verantwortlicher und junctura Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter nennt die Datenschutzerklärung; über Änderungen informiert junctura den Kunden vorab.
11. Ende des Vertrags
Vor dem Vertragsende stellt junctura dem Kunden auf Wunsch einen vollständigen Export seiner Belege mit den Originaldateien und seiner Buchungsdaten in gängigen Formaten bereit, damit er seine Aufbewahrungspflichten erfüllen kann. Mit dem Vertragsende enden Updates, Sicherungen durch junctura, der Zugang zu den KI-Diensten, der E-Mail-Versand, die Bankanbindung und die Betreuung. Der Server und die Daten darauf verbleiben beim Kunden; die Software löscht der Kunde vom Server oder lässt sie von junctura löschen.
12. Verfügbarkeit
junctura betreibt die Instanz mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, sagt aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Updates werden in der Regel nachts eingespielt. Für Ausfälle beim Hoster, bei der Bank, bei Enable Banking oder bei den KI-Diensten ist junctura nicht verantwortlich; neue Belege werden in diesem Fall nachträglich verarbeitet.
13. Haftung
junctura haftet für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Personenschäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden und Schäden aus nicht geprüften KI-Ergebnissen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen und im Übrigen auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte begrenzt.
14. Änderungen
junctura kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern und kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand ist das für Millstatt sachlich zuständige Gericht. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest des Vertrags wirksam.